der "Vorstandstisch"
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Flott
ging es zunächst von einem Tagesordnungspunkt zum anderen.
In den Berichten wurde deutlich, dass es neben dem Sängerfest
im letzten Jahr noch erstaunlich viele weitere Aktivitäten
des Vereins gegeben hat. 26 davon zählte der Vorsitzende
auf.
Unser
Kassier machte bei seinem Bericht einen eher zufriedenen Eindruck. |
Chorleiter
Andreas Doßler bei seinem Bericht
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Eine Fülle
von weiterführenden Gedanken hatte unser Chorleiter in
seinen umfassenden Bericht eingebunden. Nicht nur einmal plädierte
für einen fairen Umgang miteiander sowie für offene
Auseinandersetzungen. Er sehe es als seine Aufgabe, das alte
Liedgut zu pflegen und moderne rhythmische Lieder, auch fremdsprachliche,
zu üben. Die schon große Bandbreite wolle er noch
erweitern und unser Potenzial voll ausschöpfen. |
§
9
Vorstand
1) Der Vorstand besteht aus
dem Vorsitzenden,
dem stellvertretenden Vorsitzenden,
dem Kassier,
dem Schriftführer,
vier Ausschussmitgliedern und
dem Chorleiter als beratendem Mitglied.
2)
Die Vorstandschaft wird nur aus der Reihe der aktiven Mitglieder
auf die Dauer von drei Jahren gewählt mit Ausnahme des
Chorleiters, der durch den übrigen Vorstand berufen und
entlassen wird. Rechtsstellung und Pflichten des Chorleiters
sind im „Chorleitervertrag“ gesondert geregelt.
Die Vorstandsmitglieder bleiben auch nach dem Ablauf ihrer
Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt und sind wieder wählbar.
Die Wahl ist mittels Stimmzettel durchzuführen, kann
aber auch per Akklamation erfolgen.
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Als
erster von den zehn Punkten zu "Wünsche und Anträge"
stand der Antrag auf Satzungsänderung zwecks Integration
des Chorleiters in die Vorstandschaft. Dieser rechtzeitig
und schriftlich eingereichte Antrag wurde genehmigt.
Weitere
Punkte waren:
Kurzinformation zu "1100 Jahre Varenbach",
Vorschlag für den Vereinsausflug,
Mitgliedsbeiträge,
Dank seitens der Kirchengemeinde,
Tragen der Vereinskleidung,
Dank für Hochzeitssingen,
Erlös vom "Adventszauber",
Fahrt ins Blaue und
Vereinsball. |