Heimatgeschichtliche Zusatzinformationen über
erste urkundliche Erwähnung von "Varenbach" 903 und der mittelalterliche Güterschacher

     
 

Links das Gebäude in Eichstätt, in dem das Landratsamt "residiert".

Die ersten Bischöfe des Bistums Eichstätt wie Gundekar und Erchanbold lebten hier unten im Altmühltal etwa dort, wo heute die Residenz mit dem Landratsamt steht.

Später zogen die Fürstbischöfe auf die Willibaldsburg um. Im 18. Jahrhundert kehrten sie wieder an den ursprünglichen Ort zurück.

     
 

9. Juli 903
König Ludwig (IV) schenkt dem Bischof Erchanbold Varenbach und Cenna im Herrschaftsgebiet der Grafen Lupold und Popo.

Heidingsfelder Nr. 94
Böhmer I Nr, 2008

 
     
Die eigentliche Urkunde von damals ist nicht mehr erhalten. Es existiert nur noch obiger Vermerk aus alter Zeit, der in lateinischer Sprache abgefasst ist. Leider weiß man heute nicht mehr, welches der Varenbachs (Burg-, Ober-, Unter-, Dürrn- oder Kirchfarrnbach) damals gemeint war. Über die Zuordnung besteht in der Literatur keine Einigkeit und eine 100-prozentige Sicherheit in dieser Zuordnungsfrage wird es wohl nie geben. Freiherr von Guttenberg ordnet dieses Varenbach Kirchfarrnbach zu. In neuerer Zeit gelangt zum Beispiel auch Alfred Heidacher zum selben Ergebnis.
 

"Weiter südostwärts an der vorhin genannten Straße nach Schwabach vergabt Ludwig das Kind i. J. 903 Besitz in Langenzenn (Zenna) und dem benachbarten Kirch-Farrnbach (Varenbach) in dominatu comitis Lupuldi et Poponis an den Bischof von Eichstätt"
"Eichst. Reg. 94, jedoch hat der Text
comitis nicht comitum. Die Erklärung K i r c h farrnbach ergibt sich aus Eichst. Reg. n. 359; in dominatu steht offensichtlich bewußt statt in cominatu. Der comes Lupuldus ist der bekannte Nordgaugraf (Gau Bayer. Ostmark S. 225) und nachmalige Herzog in Baiern. Er war offenbar vorübergehend mit der Aufsicht über das Königsgut LZ. mit KF. im Rangau betreut, Poppo sein Stellvertreter (als iudex?), wahrscheinlich im Zusammenhang mit der Babenberger Fehde."

Erich Frhr. v. Guttenberg, Stammesgrenzen und Volkstum im Gebiet Rednitz und Altmühl S. 68 in Jahrbuch für Fränkische Landesforschung 8/9 1943

     
Mittelalterlicher Güterschacher
1532 gehörten die neun Kirchfarrnbacher Anwesen (mit Mühle) sieben verschiedenen Grundherren. Die Bauern mussten ihre Abgaben liefern an die Pfarrei Kirchfarrnbach, den Deutschen Orden, das Langenzenner Spital, das Nürnberger Spital, den Wilhermsdorfer Ritter, das markgräfliche Amt in Langenzenn und an die Oberreichenbacher Pfarrei.
   
     
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