Nach dem Krieg, ab etwa 1947 bzw. 1963,
gab es neue Bestimmungen:
Das
Schwein wurde mit dem Schussapparat getötet.
Nach dem Brühen im Brühtrog wurden die Beine
an eine Leiter gebunden, die Leiter wurde mit dem Schwein
mit dem Kopf nach unten aufgestellt.
Nach Entfernen der Innereien wurde mit dem Beil das
Rückgrat gespalten und das Rückenmark herausgenommen.
Zerlegung wie früher.
Erlaubtes Schlachten
In der Kriegs- und Nachkriegszeit wurden bei jedem Bauern
die Tiere gezählt (Viehzählung). Beim Schlachten
wurde jedem eine bestimmte Menge Fleisch zuerkannt.
So wurde es nötig, dass man sich mit einem oder
mehreren anderen Schlachtwilligen zusammenschloss und
sich von der Gemeinde (Bürgermeister Behringer)
einen Schlachtschein holte. Auch die Würste sind
geteilt worden. Überwacht haben dies der Metzger
und auch der Fleischbeschauer.
"Schwarzschlachten"
Nicht jeder hat sich getraut (z.B. Berg-Ruf), denn es
gab empfindliche Strafen (auch Gefängnis). Seltener
hat man nachts heimlich bei verdunkelten Fenstern geschlachtet.
Meist hat man beim genehmigten Schlachttag noch ein
Schwein, das man bei der Viehzählung „übersehen“
hatte, dazugenommen.
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