Badbergfest 2008
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Hans Däumler putzt Därme (1967 bei Behringer)
Schwiegervater von Fritz Kleinschroth, Kfb. Nr. 13
 
 

Nach dem Krieg, ab etwa 1947 bzw. 1963, gab es neue Bestimmungen:
Das Schwein wurde mit dem Schussapparat getötet.
Nach dem Brühen im Brühtrog wurden die Beine an eine Leiter gebunden, die Leiter wurde mit dem Schwein mit dem Kopf nach unten aufgestellt.
Nach Entfernen der Innereien wurde mit dem Beil das Rückgrat gespalten und das Rückenmark herausgenommen.
Zerlegung wie früher.

Erlaubtes Schlachten
In der Kriegs- und Nachkriegszeit wurden bei jedem Bauern die Tiere gezählt (Viehzählung). Beim Schlachten wurde jedem eine bestimmte Menge Fleisch zuerkannt. So wurde es nötig, dass man sich mit einem oder mehreren anderen Schlachtwilligen zusammenschloss und sich von der Gemeinde (Bürgermeister Behringer) einen Schlachtschein holte. Auch die Würste sind geteilt worden. Überwacht haben dies der Metzger und auch der Fleischbeschauer.

"Schwarzschlachten"
Nicht jeder hat sich getraut (z.B. Berg-Ruf), denn es gab empfindliche Strafen (auch Gefängnis). Seltener hat man nachts heimlich bei verdunkelten Fenstern geschlachtet. Meist hat man beim genehmigten Schlachttag noch ein Schwein, das man bei der Viehzählung „übersehen“ hatte, dazugenommen.

 
     
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